Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz

 

Gemäß § 2 Absatz 10 des Geldwäschegesetzes sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, die Identität unserer Kunden zu dokumentieren.

 

Wir möchten unsere Interessenten daher bitten, zu Besichtigungsterminen eine Kopie ihres Personalausweises mitzubringen, bzw. uns vor der Besichtigung die Möglichkeit zu geben, den Personalausweis zu fotografieren.

 

Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie hier:

 

Geldwäschegesetz.pdf
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